Schweizer Kapitalgesellschaften brauchen 2026 ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital: CHF 20’000 voll liberiert für die GmbH (Art. 773 OR) und CHF 100’000 für die AG, davon mindestens 20 Prozent oder CHF 50’000 liberiert (Art. 621 OR). Das Kapital muss vor Handelsregister-Eintrag auf einem Kapitaleinzahlungskonto liegen und steht danach als Betriebskapital zur Verfügung. Seit der Aktienrechtsrevision 2023 sind Fremdwährungs-Stammkapitale in EUR, USD, GBP oder JPY zulässig.
GmbH-Mindestkapital 2026: CHF 20’000, voll bei Gründung einzuzahlen (Art. 773 OR). AG-Mindestkapital: CHF 100’000, davon mindestens 20 Prozent oder CHF 50’000 liberiert (Art. 621 OR). Sacheinlagen statt Bareinlagen möglich, mit Prüfung durch zugelassene Revisionsstelle. Seit Aktienrechtsrevision 1.1.2023 ist Stammkapital in EUR, USD, GBP oder JPY zulässig, sofern dies die funktionale Währung ist.
Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?
Das Stammkapital einer Schweizer GmbH beträgt 2026 mindestens CHF 20’000 nach Art. 773 OR. Dieses Kapital muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein — anders als bei der AG, wo die Liberierung in Etappen erfolgen kann. Die Stammanteile sind in Beträgen von mindestens CHF 100 zu stückeln.
Vollständige Liberierung ist die zentrale Eigenschaft. Das gesamte Stammkapital muss vor der notariellen Beurkundung auf einem Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank deponiert sein. Die Bank stellt eine Bescheinigung aus, die der Notar für die Gründung benötigt. Nach Handelsregister-Eintrag wird das Konto auf das normale Geschäftskonto umgewandelt, das Kapital steht der GmbH als Betriebskapital zur Verfügung.
Stückelung der Stammanteile muss mindestens CHF 100 betragen. Bei einem Stammkapital von CHF 20’000 sind also maximal 200 Stammanteile à CHF 100 möglich. Die meisten KMU-GmbHs stückeln in 200 Anteile zu CHF 100 oder in 20 Anteile zu CHF 1’000 — die Wahl hat Auswirkung auf die Übertragungs-Flexibilität.
Keine Obergrenze für das Stammkapital. Wer ein höheres Eigenkapital signalisieren will, kann CHF 50’000, CHF 100’000 oder mehr als Stammkapital wählen. Höheres Stammkapital wirkt seriöser gegenüber Banken, Lieferanten und Geschäftspartnern — bindet aber mehr Liquidität. Realistische Praxis: 70 Prozent der Schweizer GmbHs werden mit CHF 20’000 gegründet, 25 Prozent mit höheren Beträgen, 5 Prozent mit substanziell höherem Kapital (Quelle: Pfeffersack-Auswertung).
Sacheinlage als Alternative zur Bareinlage. Statt CHF 20’000 in bar einzuzahlen, können Vermögenswerte (Maschinen, Fahrzeuge, Patente, Software, Warenlager) als Sacheinlage eingebracht werden. Die Werte müssen bilanzierungsfähig, übertragbar, betriebsnotwendig und durch einen zugelassenen Revisor prüfbar sein. Diese qualifizierte Gründung kostet zusätzlich CHF 800 bis CHF 2’000 für den Prüfungsbericht.
Stammkapital ist kein Verlust — das ist die wichtigste Erkenntnis für Gründer. Die CHF 20’000 bleiben Eigentum der GmbH, werden zum Betriebskapital und können für Wareneinkauf, Mietkaution, Marketing oder Lohnzahlungen verwendet werden. Verloren sind nur die echten Gründungskosten von CHF 1’400 bis CHF 8’000.
Wie hoch ist das Aktienkapital einer AG?
Das Aktienkapital einer Schweizer AG beträgt 2026 mindestens CHF 100’000 nach Art. 621 OR. Die Liberierungspflicht bei Gründung ist gestaffelt: mindestens 20 Prozent oder CHF 50’000 müssen bei Gründung einbezahlt sein — die höhere Schwelle gilt. Das nicht liberierte Kapital bleibt als Nachschusspflicht der Aktionäre bestehen.
Mindest-Liberierung CHF 50’000 ist 2026 der praktische Standard bei Schweizer AG-Gründungen. Die meisten Schweizer KMU-AGs liberieren das vollständige Kapital bei Gründung — also CHF 100’000 — weil die Nachschusspflicht bilanzielle und psychologische Komplexität schafft. Voll liberiertes Aktienkapital wirkt zudem bei Banken und Geschäftspartnern solider.
Aktien-Stückelung ist flexibel. Aktien zu CHF 1, CHF 10, CHF 100 oder CHF 1’000 sind alle zulässig. Bei einem Kapital von CHF 100’000 sind also 100’000 Aktien zu CHF 1 möglich, oder 100 Aktien zu CHF 1’000. Höhere Stückzahlen erleichtern spätere Beteiligungs-Übertragungen, niedrigere Stückzahlen vereinfachen die Buchhaltung.
Inhaber- vs. Namensaktien: Seit 2020 sind alle nicht börsenkotierten Aktien standardmässig Namensaktien — Inhaberaktien wurden weitgehend abgeschafft. Namensaktien sind im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen, was die wirtschaftliche Berechtigung nachverfolgbar macht (GwG-Compliance).
Genehmigtes Kapital ist eine optionale Statutenklausel. Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb eines definierten Rahmens (typisch 50 Prozent des bestehenden Kapitals) ohne neue Versammlung zu erhöhen. Praxisrelevant bei Tech-Startups mit geplanten Investorenrunden — Kapitalerhöhungen können dann schneller umgesetzt werden.
Bedingtes Kapital wird für Mitarbeiter-Aktien-Programme (ESOP) genutzt. Die Statuten reservieren einen Kapital-Pool für künftige Mitarbeiter-Aktien — typisch 10 bis 20 Prozent des Stammkapitals. Die Aktien werden erst ausgegeben, wenn die Mitarbeiter ihre Optionen ausüben.
Welche Kapital-Varianten gibt es 2026?
Seit der Aktienrechtsrevision vom 1. Januar 2023 haben Schweizer Kapitalgesellschaften vier neue Flexibilisierungs-Möglichkeiten beim Stammkapital, die vorher nicht oder nur eingeschränkt zulässig waren. Diese betreffen Fremdwährungs-Kapitale, Kapitalband, kombinierte Stamm- und Partizipationsscheine sowie elektronische Aktien.
Fremdwährungs-Stammkapital ist seit 1. Januar 2023 in EUR, USD, GBP oder JPY zulässig, sofern dies die funktionale Währung der Gesellschaft ist (Art. 621 Abs. 2 OR). Eine Schweizer GmbH mit überwiegend EUR-Umsatz kann ihr Stammkapital in EUR halten und auch in EUR bilanzieren — die Frankenpflicht ist gefallen. Praxisrelevant für international agierende Schweizer Gesellschaften, weil sie Devisenrisiken in der Bilanz eliminieren.
Kapitalband bei der AG ist ein neues Instrument seit 2023. Die Statuten können dem Verwaltungsrat ein «Kapitalband» zwischen einer Unter- und Obergrenze zugestehen — innerhalb dieses Bandes kann der VR ohne Generalversammlung Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen vornehmen. Das Kapitalband darf den Halbierungs- und Verdoppelungsbereich nicht überschreiten.
Partizipationskapital erlaubt stimmrechtsloses Kapital. Praxisrelevant bei Strukturen, in denen Investoren am Kapitalwachstum partizipieren sollen, aber kein Mitspracherecht haben sollen. Das Partizipationskapital darf das doppelte des Aktienkapitals betragen.
Stimmrechtsaktien sind weiterhin zulässig. Aktien mit niedrigem Nennwert können vollwertige Stimmrechte haben — typisch zur Gewährung der Mehrheits-Kontrolle für Gründer auch nach Kapitalerhöhungs-Runden mit externen Investoren.
Wandelanleihen und Convertible Notes sind in Schweizer Tech-Strukturen 2026 etabliert. Eine GmbH oder AG kann Wandeldarlehen aufnehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenkapital umgewandelt werden. Die Statuten müssen genehmigtes Kapital für die spätere Wandlung vorhalten.
Die meist übersehene Optimierungs-Möglichkeit beim Schweizer Mindestkapital ist die Sacheinlage bei Einzelfirma-zur-GmbH-Umwandlungen. Wer als Einzelfirma drei Jahre operativ tätig war, hat typisch Warenbestand, Forderungen, Ausstattung und immaterielle Werte (Kundenstamm, Marke) in Höhe von CHF 40’000 bis CHF 150’000. Diese Werte können als Sacheinlage in eine neue GmbH eingebracht werden — der Bareinlage-Bedarf entfällt fast vollständig. Praxis-Vorteil: die Liquiditätsbindung von CHF 20’000 bleibt im Geschäft, während die GmbH-Haftungsbeschränkung greift.
Was passiert mit dem Kapital nach der Gründung?
Das Stammkapital oder Aktienkapital geht nach Handelsregister-Eintrag vom Kapitaleinzahlungskonto auf das normale Geschäftskonto der Gesellschaft über. Es steht ab diesem Zeitpunkt vollständig als Betriebskapital zur Verfügung — kann also für Wareneinkauf, Investitionen, Löhne, Miete und alle operativen Zwecke verwendet werden.
Keine Sperre: das Kapital wird nicht eingefroren oder reserviert. Es ist normales Geschäftsvermögen ab Eintragungs-Datum.
Buchhalterische Behandlung: Das Stammkapital steht in der Bilanz als Position «Aktienkapital» oder «Stammkapital» auf der Passivseite. Bei der Aktivseite stehen die Vermögenswerte, in die das Kapital geflossen ist — typisch Bankguthaben, Warenbestand, Forderungen, Anlagen.
Kapitalerhaltungs-Pflicht ist die rechtliche Grenze. Bei einem hälftigen Kapitalverlust (Bilanzverlust übersteigt 50 Prozent des Stammkapitals) muss der Verwaltungsrat Massnahmen einleiten — meist Sanierung oder Kapitalherabsetzung. Bei Überschuldung (Vermögenswerte decken die Forderungen nicht mehr) besteht Konkursantrags-Pflicht (Art. 725 OR).
Dividenden-Ausschüttungen sind nur aus Bilanzgewinn möglich, nicht aus dem Stammkapital. Wer als Gesellschafter Dividenden bezieht, schöpft aus dem Jahresüberschuss oder aus angesammelten Reserven — das Stammkapital bleibt unangetastet.
Kapitalherabsetzung ist möglich, aber prozessual aufwändig. Sie erfordert Gläubigeraufruf, Sicherstellung der Forderungen und neue notarielle Beurkundung. Praktisch nur bei stark überkapitalisierten Gesellschaften oder bei Sanierungen relevant.
Stammkapital-Auszahlung an Gesellschafter ist über die Liquidation der Gesellschaft möglich — alle Verbindlichkeiten müssen vorher erfüllt sein, danach wird das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Die Liquidationsdividende unterliegt der Verrechnungssteuer von 35 Prozent.
Die häufigste Falle bei Schweizer KMU-Gründungen ist die Unterkapitalisierung. Wer eine GmbH mit dem Mindestkapital von CHF 20’000 gründet und nichts weiter an Eigenkapital einbringt, ist im operativen Geschäft fragil. Realistisch braucht eine GmbH 2026 mindestens CHF 50’000 Working Capital für die ersten 12 Monate — Stammkapital plus Reserven. Wer das nicht hat, sollte später die GmbH gründen, oder als Einzelfirma starten und nach 18 bis 24 Monaten zur GmbH wechseln.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme: das gesetzliche Mindestkapital von CHF 20’000 reicht für eine GmbH-Gründung. In der Realität ist das nur das gesetzliche Minimum für die Eintragung, nicht das operative Minimum für die Tragfähigkeit. Eine seriöse Liquiditätsplanung für die ersten 18 Monate inkludiert: Stammkapital CHF 20’000, Sicherheits-Liquidität CHF 30’000, Marketing-Budget CHF 10’000 bis CHF 30’000, Equipment und Software CHF 5’000 bis CHF 15’000. Das macht realistisch CHF 65’000 bis CHF 95’000 Eigenkapital-Bedarf in der Gründungsphase. Wer mit CHF 25’000 startet und die Mindestkapital-Schwelle als ausreichend interpretiert, gerät im neunten Monat in eine Liquiditäts-Krise — wenn die Marketingmassnahmen noch nicht voll greifen und Steuer- und Sozialversicherungs-Vorauszahlungen zusammenkommen.
- GmbH-Mindestkapital: CHF 20’000 voll liberiert (Art. 773 OR)
- AG-Mindestkapital: CHF 100’000, davon CHF 50’000 oder 20 % liberiert (Art. 621 OR)
- Stückelung: GmbH-Anteile ab CHF 100, AG-Aktien ab CHF 0,01 (selten unter CHF 1)
- Seit 2023: Stammkapital in EUR, USD, GBP, JPY möglich, sofern funktionale Währung
- Sacheinlage statt Bareinlage möglich, Prüfungsbericht CHF 800–2’000
- Operativ realistischer Eigenkapital-Bedarf: CHF 50’000–95’000 in den ersten 18 Monaten
Häufige Fragen zum Mindestkapital
Was passiert, wenn ich das Stammkapital aufbrauche?
Das Stammkapital ist normales Betriebskapital — es wird durch operative Tätigkeit aufgebraucht oder durch Gewinne ergänzt. Bei einem hälftigen Kapitalverlust (Bilanzverlust übersteigt 50 Prozent des Stammkapitals) muss der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung Sanierungs-Massnahmen einleiten. Bei Überschuldung besteht Konkursantrags-Pflicht.
Kann ich Stammkapital später erhöhen?
Ja. Kapitalerhöhungen sind jederzeit möglich, brauchen aber notarielle Beurkundung und Statutenänderung. Kosten typisch CHF 800 bis CHF 2’500 für die Beurkundung plus Handelsregister-Eintrag. Praxisrelevant bei Investorenrunden oder bei Wachstumsphasen mit höherem Working-Capital-Bedarf.
Wie funktioniert die Sacheinlage bei einer GmbH?
Statt Bareinlage werden Vermögenswerte (Maschinen, Fahrzeuge, Patente, Warenlager) in die GmbH eingebracht. Werte müssen bilanzierungsfähig, übertragbar, betriebsnotwendig sein. Eine zugelassene Revisionsstelle prüft die Bewertung und erstellt einen Sacheinlagevertrag. Kosten CHF 800 bis CHF 2’000 zusätzlich.
Was unterscheidet liberiertes von nicht-liberiertem Aktienkapital?
Liberiertes Kapital ist tatsächlich einbezahlt. Nicht-liberiertes Kapital bleibt als Nachschusspflicht der Aktionäre bestehen — bei Bedarf können sie zur Einzahlung verpflichtet werden. Bei der GmbH ist immer vollständige Liberierung Pflicht, bei der AG mindestens 20 Prozent oder CHF 50’000.
Lohnt sich höheres als das gesetzliche Mindestkapital?
Ja, oft. Höheres Stammkapital wirkt seriöser gegenüber Banken (bessere Kreditwürdigkeit), Lieferanten (bessere Zahlungs-Konditionen) und Geschäftspartnern (höheres Vertrauen). Das gebundene Kapital steht aber dem operativen Cash-Flow nicht mehr zur Verfügung. Faustregel: für seriöse KMU-Gründungen mit Wachstumsambitionen ist CHF 50’000 bis CHF 100’000 Stammkapital ein guter Mittelweg.
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Quellen und weiterführende Literatur
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR) · fedlex.admin.ch · Art. 773 OR zum GmbH-Stammkapital, Art. 621 OR zum AG-Aktienkapital
- Aktienrechtsrevision 1. Januar 2023 · admin.ch · Bundesblatt-Dokumentation zur Aktienrechtsrevision mit Fremdwährungs-Stammkapital
- Eidgenössisches Amt für Handelsregister (EHRA) · ehra.admin.ch · Praxisleitfaden Sacheinlage und qualifizierte Gründung
- Pfeffersack Blog · pfeffersack.ch · GmbH-Gründungs-Guide mit Sacheinlage und Stammkapital-Optionen
- Startups.ch · startups.ch · GmbH-Gründung mit Sacheinlage und qualifizierter Gründung
- EXPERTsuisse · expertsuisse.ch · Schweizerischer Berufsverband für Treuhand-Experten mit Praxisrichtlinien zur Kapitalprüfung